Relikte der Hyperinflation. Diese Tausend- und Millionen-Mark-Scheine waren nach kurzer Zeit kaum mehr als das Papier wert, auf dem sie gedruckt wurden.
Relikte der Hyperinflation. Diese Tausend- und Millionen-Mark-Scheine waren nach kurzer Zeit kaum mehr als das Papier wert, auf dem sie gedruckt wurden. Bild: Sammlung Andreas Wagner

Die „Goldenen Zwanziger“

Nach dem Friedensvertrag von Versailles

Am 10. Januar 1920 trat der Friedensvertrag von Versailles in Kraft, mit dem das Ende des Ersten Weltkriegs (1914–1918) besiegelt wurde. Heute weniger bekannt, jedoch damals für Rheinhessen von zentraler Bedeutung, waren die Verhandlungspunkte, die den Weinhandel betrafen: Es wurden einseitige Begünstigungen für die Einfuhr Elsass-Lothringischer und Luxemburgischer Weine festgelegt. [Anm. 1] Wegen des festgeschriebenen Wechselkurses zwischen französischen Francs und deutscher Goldmark waren diese Importe außerdem besonders günstig, was sich für die linksrheinischen Weinbaugebiete wie Rheinhessen zu einem Problem entwickelte. [Anm. 2] In diesem Zusammenhang erregte anfangs ganz besonders das sogenannte „Loch im Westen“ den Unmut der Winzer: Über das dem Völkerbund unterstellte Saargebiet konnten Weine aus Frankreich zollfrei importiert werden. Umgekehrt war der Rhein als Zollgrenze mit komplizierten Genehmigungsverfahren zu einer innerdeutschen Handelsgrenze geworden, wovon die rechtsrheinische Konkurrenz profitierte. [Anm. 3]

Nach den turbulenten Nachkriegsjahren, hingewiesen sei insbesondere auf die Hyperinflation von 1923, [Anm. 4] erlebten viele Deutsche die zweite Hälfte der 1920er Jahre als eine Zeit des wirtschaftlichen und kulturellen Aufschwungs – die sogenannten „Goldenen Zwanziger“. Mit Blick auf den Weinbau in Rheinhessen ist dabei vor allem die kulturelle Blütezeit hervorzuheben: Während in den Städten Lichtspielhäuser, Museen und Bibliotheken eröffneten, entwickelte sich auf dem Land ein ausdifferenziertes Vereinswesen. [Anm. 5] Aus rein ökonomischer Sicht hingegen war die Zeit für die hiesige Weinbranche alles andere als „golden“. Die Löhne im Weinberg waren niedrig, [Anm. 6] es gab mehrere schlechte Ernten in Folge [Anm. 7] und der Staat reagierte aufgrund eigener Finanznot mit zusätzlichen Sondersteuern. [Anm. 8] Rheinhessen war hiervon erheblich betroffen, denn fast 60 Prozent der hiesigen landwirtschaftlichen Betriebe praktizierten Weinbau – die meisten der etwa 22.000 weinbäuerlichen Betriebe jedoch auf kleinsten Flächen von weniger als einem Hektar. [Anm. 9]

Spanisches Handelsabkommen und die Rheinhessische Bauernschaft

Entscheidend für die weitere historische Entwicklung der Winzer in Rheinhessen war ein deutsch-spanisches Handelsabkommen der Regierung Luther-Stresemann vom 25. Juli 1924. Es erlaubte die unbegrenzte Einfuhr spanischer Weine zu ermäßigtem Zoll – im Gegenzug exportierte man deutsche Industrieprodukte. Die Winzer waren empört und protestierten im ganzen Reich, auch in Rheinhessen, beispielsweise bei einer großen Kundgebung am 3. August 1924 in Bodenheim. Besonders kritisch war, dass das Deutsche Weingesetz damals eine Beimischung von bis zu 49 Prozent fremder Weine ohne Deklarationspflicht erlaubte. Die Preise der deutschen Weine brachen ein. Ein Jahr später wurde das Abkommen gekündigt und nachverhandelt. [Anm. 10]

Während die Winzerproteste über die schlechte Gesamtsituation an der Mosel zu unruheartigen Zuständen eskalierten, [Anm. 11] blieb es in Rheinhessen ruhig – trotz vergleichbarem wirtschaftlichem Frust, einer Arbeitslosenquote von fast 18 Prozent und einem Rückgang der Weinanbaufläche. [Anm. 12] Als Reaktion auf die Proteste und Unruhen in den Weinbaugebieten, wurde am 1. April 1926 die Weinsteuer abgeschafft. Dies war allerdings ein Pyrrhussieg, denn aus dem Steueraufkommen sollten eigentlich Unterstützungsmaßnahmen für die Weinwirtschaft finanziert werden. Der Reichsfinanzminister kündigte an, zukünftig keine öffentlichen Gelder mehr für Winzerhilfsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. [Anm. 13]

Die beschriebenen Entwicklungen sind für Rheinhessen auch aus politischer Sicht von großer Bedeutung. Seit Februar 1921 waren die Winzer in der Freien Rheinhessischen Bauernschaft organisiert, einer Art Agrargewerkschaft. 1922 zählte sie bereits 15.000 Mitglieder. Die Rheinhessische Bauernschaft war formell politisch neutral, kooperierte bei den geschilderten Protesten ab 1925 aber mit dem rechten Parteienspektrum. 1930 schloss sie sich dem deutschnationalen Hessischen Landbund an, der ab Februar 1932 wiederum mit der früheren Konkurrenz, der NSDAP, kooperierte. Die Freie Rheinhessische Bauernschaft trug auf diese Weise maßgeblich dazu bei, vor allem das protestantische Agrarmilieu [Anm. 14] Schritt für Schritt an die nationalsozialistische Ideologie heranzuführen. [Anm. 15] Die wirtschaftliche Situation blieb davon zunächst unberührt: Noch im April 1932 veröffentlichte die Bürgermeisterei Oppenheim einen Brandbrief an das hessische Finanzministerium, in welchem sie ganz Rheinhessen zum „Notstandsgebiet“ erklärte und um dringende Unterstützung der Landes- und Reichsregierung bat. [Anm. 16]

Staatliche Propaganda

In der Weimarer Republik war Bayern, mit Franken und der damals bayerischen Pfalz, das Land mit dem größten Weinbergsbesitz. Vor diesem Hintergrund ist zu sehen, dass das bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft am 10. Juli 1925 zu Gesprächen nach München einlud, um die wirtschaftliche Not der Winzer zu lindern – angedacht war eine groß angelegte Werbekampagne. Man einigte sich unter Vorbehalt lediglich zu Plakat-, Film- und Pressepropaganda unter dem Namen des Deutschen Weinbauverbandes. Viele Ideen, wie die Weinwerbewochen, das spätere Kernstück der nationalsozialistischen Propaganda, wurden damals bereits formuliert. Die bayerische Initiative stieß jedoch bei den übrigen Ländern und Weinbauverbänden auf wenig Resonanz und auch der Deutsche Weinbauverband unternahm zunächst nichts – Auftrag und Finanzierung zum Trotz. [Anm. 17]  

Unabhängig hiervon fand vom 8. August bis zum 13. September 1925, während der Absatzkrise durch das spanische Handelsabkommen, in Koblenz die Reichsausstellung „Deutscher Wein“ statt. Der Historiker Christof Krieger bringt die Veranstaltung folgendermaßen auf den Punkt: Unter „Verausgabung beträchtlicher Steuergelder“ feierte man in noch nie dagewesener Weise die „Geschichte, Kultur und vorgebliche qualitative wie wissenschaftliche Weltgeltung“ des deutschen Weinbaus, während auf „allen größeren Reichsbahnhöfen Deutschlands großformatige Plakate ausgerechnet für den Konsum spanischer Gewächse“ warben. [Anm. 18]

Erst nachdem Preußen einen eigenen regionalen Propagandaverband für seine Weinbaugebiete gründete, kam es am 23. April 1926 in Würzburg zur Aussprache zwischen Regierungsvertretern und allen weinbautreibenden Ländern. Ein neuer Reichsausschuss für Weinpropaganda, der am 9. Mai in Mainz zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkam, [Anm. 19] sollte fortan einen detaillierten Maßnahmenkatalog umsetzen, der erstaunliche Ähnlichkeit zu den ursprünglichen Münchener Vorschlägen des Vorjahres aufwies. Innerhalb von sechs Monaten wurde unter dem bis in die 1950er Jahre populären Slogan „Trinkt deutschen Wein!“ eine bisher beispiellose Propagandakampagne durchgeführt: Inserate, Postkarten, Hefte, Lieder, Plakate, Briefmarken, Rundfunk, Kinowerbung, Ausstellungen, Veranstaltungen und vieles mehr im Gegenwert von einer Million Reichsmark. [Anm. 20] Sogar der damals bekannte Schlagerkomponist Rudolf Nelson wurde beauftragt ein eigenes Lied für die Kampagne zu komponieren – dieses entpuppte sich jedoch als teurer Flop. [Anm. 21]

Zwar stieg die Nachfrage nach Wein etwas, doch der messbare Einfluss der Kampagne war umstritten. Die finanziellen Mittel für eine begrenzte Fortsetzung fielen entsprechend deutlich niedriger aus als erwartet und der Reichsausschuss für Weinpropaganda blieb ab 1927 tatenlos. Vor allem außerhalb von Rheinhessen übernahmen regionale Organisationen die Weinwerbung in kleinerem Umfang. [Anm. 22] Ab 1928 kam es durch die globale Agrarkrise und ab 1929 durch die Weltwirtschaftskrise auch unter den rheinhessischen Winzern zu erneuten wirtschaftlichen Spannungen und Absatzproblemen. [Anm. 23]

In Mainz fand im September 1932 erstmals der Mainzer Weinmarkt statt. Es entstand darüber hinaus die Idee, sogenannte „Weinstuben mit den drei W“ zu errichten (damals: Weck, Worscht, Wein). Letzteres wurde jedoch nicht umgesetzt. [Anm. 24]

Urheberschaft

Autor: Simeon Guthier
Stand: 25.10.2022

Literatur

  • Christof Krieger: "Trinkt deutschen Wein!". Die Gründung des Reichsausschusses für Weinpropaganda in Mainz 1926. In: Weinkultur und Weingeschichte an Rhein, Nahe und Mosel. Hrsg. v. Michael Matheus. Stuttgart 2019 (Mainzer Vorträge, Bd. 22), S. 105–124.
  • Graff, Dieter: Die deutsche Weinwirtschaft in den 1930er Jahren. Wiesbaden, Privatdruck, 2011 (Schriften zur Weingeschichte, Bd. 171).
  • Graff, Dieter: Die deutsche Weinwirtschaft nach dem Ersten Weltkrieg bis 1930. Wiesbaden 2007 (Schriften zur Weingeschichte, Bd. Nr. 155).
  • Herbert, Heinrich A.: Ingelheimer Lesebuch. Ingelheim am Rhein, 1992.
  • Keil, Hartmut/Zillien, Felix: Der deutsche Wein 1930 bis 1945. Eine historische Betrachtung. Dienheim, 2010.
  • Mahlerwein, Gunter: Rheinhessen 1816 - 2016. Die Landschaft, die Menschen und die Vorgeschichte der Region seit dem 17. Jahrhundert. Mainz 2015.
  • Mahlerwein, Gunter: Rheinhessen 1816 – 2016. Die Landschaft, die Menschen und die Vorgeschichte der Region seit dem 17. Jahrhundert. Mainz 2015.
  • Meininger, Daniel: Weinwerbung. Nach einem Vortrage auf dem 38. Deutschen Weinbau-Kongreß zu Neustadt an der Haardt 1933.
  • Nelson, Rudolf (eigentlich Lewysohn). In: Deutsche Biographie. URL: www.deutsche-biographie.de/sfz71063.html (Zugriff: 14. Juni 2022).
  • Nordblom, Pia: "Die Brücke von flüssigem Gold". Weinbau in Rheinhessen in der Zeit des Nationalsozialismus. In: Weinbau in Rheinhessen. Beiträge des Kulturseminars der Weinbruderschaft Rheinhessen zu St. Katharinen am 14. November 2015. Hrsg. v. Andreas Wagner. Wiesbaden 2016 (Schriften zur Weingeschichte, Bd. Nr. 190), S. 44–68.
  • Nordblom, Pia: "Volksgemeinschaft" im Weinglas? Zur Beziehungsgeschichte von Weinbau und Nationalsozialismus in Rheinhessen. In: Weinkultur und Weingeschichte an Rhein, Nahe und Mosel. Hrsg. v. Michael Matheus. Stuttgart 2019 (Mainzer Vorträge, Bd. 22), S. 125–141.
  • Schätzel, Emil: [Lebenslauf]. Emil Schätzel, Guntersblum. *1878 ✝1964. Guntersblum.
     

Anmerkungen:

  1. Die jährlich festgelegten Import-Kontingente orientierten sich am deutschen Vorkriegsimport 1911-1913, der Konsum war jedoch erheblich zurückgegangen (5,5 Liter pro Kopf vor 1914, im Schnitt 2,9 Liter pro Kopf von 1919 bis 1925); Graff 2007, S. 10 und S. 13. Bei diesen Angaben handelt es sich um den Verbrauch der gesamtdeutschen Durchschnittsbevölkerung. Es darf davon ausgegangen werden, dass die regionalen Schwankungen erheblich waren. In rheinhessischen Winzerfamilien war um 1900 noch 1 Liter Wein für ein Ehepaar ein übliches, jedenfalls kein als unangemessen hoch angesehenes, gemeinschaftliches Tagesquantum; vgl. hierzu Schätzel, Emil, S. 4–5. Zurück
  2. Der Wechselkurs war vertraglich auf 10 Francs zu 2,25 Goldmark fixiert; vgl. Graff 2007, S. 7–8. Zurück
  3. Nordblom 2016, S. 47–49; Nordblom 2019, S. 127. Zurück
  4. Bereits Ende 1922 ging im Zusammenhang mit der Ruhrkrise, zu deren Bewältigung der Staat große Mengen an Geld druckte, die seit 1914 schleichende Inflation in eine sogenannte „galoppierende Inflation“ über. Kostete ein Stückfass Wein im Jahr 1918 10.000 Mark, so waren es im August 1923 12 Millionen. Für den Höhepunkt der Geldentwertung im November 1923 sind keine Weinverkäufe überliefert – lediglich zur Einordnung: 10 Gramm Backhefe kosteten in Ingelheim 200 Millionen Mark. Es kam zu großen Versorgungsproblemen der Bevölkerung. Vgl. hierzu Graff 2007, S. 27–28; Mahlerwein 2015, S. 266-267; Herbert 1992, S. 187-188. Zurück
  5. Mahlerwein 2015, S. 266–276. Zurück
  6. Nordblom 2016, S. 51–52. Zurück
  7. Graff 2007, S. 27–28. Zurück
  8. Die heute noch bekannte Schaumweinsteuer, 1902 zur Finanzierung des Kaiser-Wilhelm-Kanals und der kaiserlichen Kriegsflotte eingeführt, wurde 1920 noch einmal gesetzlich bestätigt. 1918-1926 erhob man durch das Reichsweinsteuergesetz zusätzlich 20 Prozent auf Weinverkäufe (ab 1922 hier inbegriffen 30 Prozent für Sekt). Weitere Gesetzentwürfe der 1920er Jahre, vor allem die „Schlemmersteuer“, wurden diskutiert, jedoch nicht umgesetzt. Vgl. Graff 2007, S. 20, S. 22-24 und S. 26-27. Kein Problem stellte hierzulande die weltweite Antialkoholbewegung dar, die sich nach dem Ersten Weltkrieg formierte und beispielsweise in den USA zur Prohibition führte. Im Deutschen Reich gründeten sich vergleichbare Initiativen, diese scheiterten jedoch schnell am geschlossenen Widerstand von Wirtschaftsprofessoren und Ärzten. Vgl. hierzu Graff 2007, S. 16–17. Zurück
  9. Nordblom 2019, S. 126. Zurück
  10. Nordblom 2016, S. 48; Nordblom 2019, S. 127–128; Krieger 2019, S. 105–106. Im neuen Weingesetz von 1930 wurde, neben vielen weiteren maßstabsetzenden Bestimmungen, auch der Verschnitt mit ausländischen Weinen auf ein Viertel der Gesamtmenge beschränkt; vgl. hierzu Keil/Zillien 2010, S. 26–31 sowie Graff 2011, S. 38–39. Zurück
  11. Die angestaute Wut über die Taten- und Rücksichtslosigkeit der Regierung und ihrer Steuerbeamten entlud sich in Bernkastel-Kues bei einer Protestkundgebung mit 2.000 Weinbauern gewaltsam auf die lokalen Behörden. Die Situation geriet außer Kontrolle, das Finanzamt wurde gestürmt und Steuerakten verbrannt. Statt einer Verfolgung der an den Unruhen Beteiligten, ernteten diese auf Reichsebene umfassende Solidaritätsbekundungen quer durch das gesamte Parteienspektrum – damals eine außergewöhnliche Einmütigkeit. Vgl. Krieger 2019, S. 110–111. Zurück
  12. Nordblom 2016, S. 49–50. Zurück
  13. Vgl. Krieger 2019, S. 111; Nordblom 2019, S. 127. Zurück
  14. In den Städten Alzey und Oppenheim (protestantisch) erhielt die NSDAP 52,6 und 52,4 Prozent. Im katholischen Mainz dagegen nur 31,1 Prozent. In Ober- und Nieder-Ingelheim, wo mehr als 65% der Bevölkerung protestantisch waren, erhielt die NSDAP ca. 35 Prozent. Im zu 60 Prozent katholischen Frei-Weinheim nur etwas über 22 Prozent. Vgl. hierzu Nordblom 2019, S. 129. Zurück
  15. Nordblom 2016, S. 52–53. Diese Entwicklung kam bereits damals nicht völlig unerwartet. So warnte beispielsweise der Hessische Reichsvertreter Eduard David schon 1926, dass die Verbandsleitung die Notlage der Winzer ausnutzen wolle, um die Mitglieder gezielt ins rechtsradikale Lager zu führen. Vgl. hierzu Nordblom 2019, S. 128. Zurück
  16. Nordblom 2019, S. 128. Zurück
  17. Krieger 2019, S. 107–109. Zurück
  18. Krieger 2019, S. 106–107. Zurück
  19. Unter den 16 Teilnehmern war auch Hermann Sichel, der größte jüdische Weinhändler in Mainz und möglicherweise in Rheinhessen, dessen Familienbetrieb internationale Bekanntheit genoss. Vgl. hierzu Krieger 2019, S. 113–114. Zurück
  20. Graff 2007, S. 40–41; Graff 2011, S. 41; Krieger 2019, S. 111–114. Zurück
  21. Krieger 2019, S. 116–119. Das Marschlied trug den Namen „Wollt Ihr, daß ewig die Sonne Euch scheine“; alternativer Titel: „Trinkt deutschen Wein“. Eine anschauliche Auflistung aller Maßnahmen findet sich beschrieben in Meininger, S. 7–10. Der 1926 noch in derart hohen und offiziellen Kreisen gehandelte Komponist musste wenige Jahre später, wie viele andere, aufgrund seines Glaubens aus Deutschland fliehen; vgl. hierzu Nelson, Rudolf (eigentlich Lewysohn). In: Deutsche Biographie. URL: https://www.deutsche-biographie.de/sfz71063.html (Aufruf: 14. Juni 2022). Zurück
  22. Krieger 2019, S. 116–119 und 121–122. Zurück
  23. Mahlerwein 2015, S. 266–276; Graff 2007, S. 83–84; Nordblom 2016, S. 50–51; Nordblom 2019, S. 127–128. Zurück
  24. Graff 2011, S. 41–42. Graff nennt abweichend zur üblichen Datierung das Jahr 1931 für den ersten Mainzer Weinmarkt. Dabei handelt es sich sehr wahrscheinlich um einen Fehler. Zurück

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